Mit der nun angekündigten weiteren Entlastung der Städte und Gemeinden erfüllt der Landrat und Finanzdezernent eine Auflage der Regierungspräsidentin Lindscheid vom RP Darmstadt.
Im Genehmigungsschreiben vom 20. März 2020 ist zu lesen, dass aufgrund der Mehrerträge von ca. 10 Mio. Euro aus der Kreisumlage eine umfangreichere Senkung des Hebesatzes im Interesse der kreisangehörigen Kommunen in Betracht gekommen wäre. Auch wird auf die fehlende Rechtsgrundlage der Rückzahlung eines Betrages an die Kommunen in 2019 verwiesen.
Der richtige Weg hier zu agieren besteht zum einen in der Möglichkeit eine Nachtragssatzung zu erlassen, zum anderen darin im Folgejahr 2021 eine Senkung des Hebesatzes vorzunehmen, um den Kommunen die zu viel erhobene Kreisumlage durch Inanspruchnahme der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zurückzugeben.
Aufgrund dieser Vorgaben des Regierungspräsidiums Darmstadt ist es folgerichtig, dass der Land-rat hier bald eine Vorlage in den Kreistag des Main-Kinzig-Kreises zur Senkung der Kreisumlage einbringt. Die Erwartungshaltung in den Städten und Gemeinden eine finanzielle Entlastung zu erhalten ist groß, denn Einnahmeausfälle Corona bedingt sind überall vorhanden.
„Wir werden unsere Forderung nach einem ausgewogenen Hebesatz von Kreis- und Schulumlage weiterhin aufrechterhalten, um die Kommunen nicht über Gebühr zu belasten. Ziel muss es sein möglichst ein Gleichgewicht der finanziellen Verhältnisse in der kommunalen Familie zu erreichen“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Carsten Kauck.
Die Städte und Gemeinden unseres Kreises sind der Kern des gesellschaftlichen und sozialen Zu-sammenlebens und bestimmen das Erscheinungsbild des Kreises. Wenn man den Kommunen Geld für notwendige Investitionen vorenthält, geht dies am Ende zulasten der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, so die FW Main-Kinzig abschließend.